Statuten des Vereins Gassenküche Zürich

1. Name und Sitz
Unter dem Namen Gassenküche Zürich besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen von Art. 60ff des ZGB mit Sitz in Zürich.

2. Zweck
Der Verein bezweckt den Betrieb einer warmen Küche und eines betreuten Treffs, der gesellschaftlichen Randgruppen und sozial schlecht gestellten Menschen, die Möglichkeiten zur Abdeckung lebensnotwendiger Bedürfnisse bietet:
-Ernährung
-Körperpflege
-Wärme
-soziale Kontakte
-niederschwellige Betreuung

3. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche Personen werden, welche den Verein unterstützen wollen.
a) Mitarbeiter:innen(Team)
b) Piquetmitarbeiter:innen
c) Personen in beratender und begleitender Funktion, welche den Betrieb aktiv mittragen.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand (nachstehend Team genannt) mit einfachem Mehr. Der Austritt erfolgt durch Mitteilung an das Team.
Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit des Teams.
Die Mitgliedschaft beträgt 50.-/Jahr

4. Gönner:innen
Natürliche und juristische Personen, welche den Verein mit Geld, Waren oder Dienstleistungen unterstützen, werden als Gönner:innen aufgenommen. Diese erhalten jährlich den Tätigkeitsbericht und auf Anfrage die Jahresabrechnung
zugstellt.

5. Organe
Der Verein besteht aus folgenden Organen:
-dem Vorstand (Team)
-der Mitgliederversammlung (MV)
-der Revisionsstelle


6. Mitgliederversammlung (MV)
Die ordentliche Mitgliederversammlung (MV) findet einmal jährlich statt. Das Team lädt mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich ein. Der Einladung liegt eine Traktandenliste bei.
Auf Antrag von mindestens fünf Teammitgliedern oder von einem Fünftel der Vereinsmitgliedern muss das Team eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Alle Mitglieder besitzen das gleiche Stimmrecht.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Die Mitgliederversammlung hat im Besonderen folgende Kompetenzen:
-Wahl der Revisionsstelle
-Statuten Änderungen
-Genehmigung des Tätigkeitberichtes, Budget und der Jahresrechnung

7. Der Vorstand / Das Team
Das Team besteht aus mindestens 3 angestellten Mitarbeiter:innen.
Das Team konstituiert sich selbst.
Das Team stellt Piquetmitarbeiter:innen ein, bestimmt den/die Aktuar:in und den/die Buchhalter:in, vertritt den Verein nach aussen, ist zuständig für das Betriebskonzept, die Führung der ordentlichen Geschäfte und die Durchführung
der Mitgliederversammlung.
Das Team ist Basisdemokratisch organisiert. Es fasst seine Beschlüsse in der Regel im Konsens, ansonsten mit dem einfachen Mehr.
Die Teammitglieder sind wahlweise Zeichnungsberechtigt.

8. Betriebsführung
Der Betrieb der Küche und des Treffs wird von festangestellten
Mitarbeiter:innen(Team) geführt.
Die Öffnungszeiten werden von den Mitarbeiter:innen und einer sinnvollen Anzahl von Piquet garantiert.
Diese bilden ein Sommer- und ein Winterteam, da im Winter mehr Personal benötigt wird, um die Öffnungszeiten zu garantieren.
Alle Mitwirkenden werden im Stundenlohn abgerechnet und verdienen gleichviel.
Wichtige Entscheidungen werden im Winter getroffen, wenn alle Teammitglieder anwesend sind. Falls trotzdem im Sommer eine wichtige Entscheidung ansteht, wird das Winterteam benachrichtigt und hat eine Woche Zeit seine Stimme
abzugeben. 
Die Schichtzuteilung wird an den wöchentlichen Teamsitzungen unter den Anwesenden vorgenommen. Dabei haben die festangestellten Mitarbeiter:innen den Vorrang.
Die Teamsitzung ist für Piquetmitarbeiter:innen offen, welche ein Mitsprache- jedoch kein Stimmrecht besitzen.


9. Mittel
Der Verein beschafft sich seine Mittel durch:
-Mitgliederbeiträge
-Werbe-Aktionen
-Spenden und Zuwendungen
-private und öffentliche Beiträge
-Reinerträge aus den verkauften Mahlzeiten
-Zinsen des Vereinsvermögens
-Naturalspenden

10. Sicherheitsfond
Der Sicherheitsfond darf nur nach einstimmigem Teambeschluss, für grössere notwendige Anschaffungen, oder um die Schliessung des Vereins aus Geldmangel zu verhindern, verwendet werden.

11. Auflösung
Die Auflösung des Vereins bedarf einer ausserordentlichen
Mitgliederversammlung. Die Auflösung kann von zwei Dritteln der Mitglieder beschlossen werden. Ein allfälliger Liquidationsüberschuss fliesst, an eine Organisation mit
ähnlicher Zielsetzung.
Eine Verteilung unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

12. Haftung
Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinskapital.

Vereinsstatuten Gassenküche Zürich
Gültig ab der Vereinsgründung im Juli 2022 Protokoll